Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Besitzverhältnisse, den festgestellten Fahrzeugzustand, evtl. festgestellte Alt- oder Vorschäden, die Sonderausstattungen und Zubehör, die Fälligkeit von Haupt- und Abgasuntersuchungen, die regionale und saisonale Marktlage sowie alle übrigen im Wesentlichen den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren.

Hierbei sind drei verschiedene Varianten der Besteuerung zu unterscheiden:
  1. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das im Kfz-Handel überwiegend regelbesteuert angeboten wird. Im Wiederbeschaffungswert sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten.
  2. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das im Kfz-Handel überwiegend differenzbesteuert angeboten wird. Unter Berücksichtigung der üblichen Margen zwischen Händlereinkauf und -verkauf bei derartigen Fahrzeugen kann von einem Mehrwertsteueranteil bezogen auf den Wiederbeschaffungswert von rund 2,5 % ausgegangen werden.
  3. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das üblicherweise aufgrund des Fahrzeugalters nicht im seriösen Kfz-Handel erhältlich ist. Berücksichtigt wird daher der für derartige Fahrzeuge maßgebende Privatmarkt. Mehrwertsteuer fällt bei derartigen Fahrzeugen i. d. R. nicht mehr an.