Reparaturdauer
Die im Gutachten vermerkte Reparaturdauer gibt die Anzahl der
zur fachgerechten Reparatur zu erwartenden bzw. erforderlichen
Arbeitstage wieder. Wartezeiten durch hohe Auslastung der Werkstatt,
Fahrzeugverbringung bei z.B. Fremdlackierung, Ersatzteilbeschaffung
sowie Sonn- und Feiertagen bleiben in der Regel bei Gutachtenerstellung
ohne Berücksichtung.
Sollte einer dieser Gründe zu einer läneren Reparaturdauer führen, so lässt sich dies i. d. R. mittels Rechnung oder Vergleichbarem nachweisen.
Gern wird sich Ihr Rechtsanwalt darum kümmern.