Reparaturdauer

Die im Gutachten vermerkte Reparaturdauer gibt die Anzahl der zur fachgerechten Reparatur zu erwartenden bzw. erforderlichen Arbeitstage wieder. Wartezeiten durch hohe Auslastung der Werkstatt, Fahrzeugverbringung bei z.B. Fremdlackierung, Ersatzteilbeschaffung sowie Sonn- und Feiertagen bleiben in der Regel bei Gutachtenerstellung ohne Berücksichtung.

Sollte einer dieser Gründe zu einer läneren Reparaturdauer führen, so lässt sich dies i. d. R. mittels Rechnung oder Vergleichbarem nachweisen.

Gern wird sich Ihr Rechtsanwalt darum kümmern.