Warum sollten Sie einen freien unabhängigen Sachverständigen beauftragen?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und melden diesen bei der Haftpflichtversicherung. Diese bietet Ihnen an, einen Sachverständigen zu schicken. Hier ist jetzt der Zeitpunkt, wo Sie sagen könnten: "Nein, danke. Ich habe einen freien unabhängigen Kfz-Gutachter."

Sie dürfen im Haftpflichtschadenfall einen Sachverständigen (Kfz-Gutachter) beauftragen, dessen Gutachten die Haftpflichtversicherung bei vollständigem Unverschulden Ihrerseits auch bezahlen muss und dies i.d.R. auch macht. Ausnahmen stellen völlig überhöhte Sachverständigen-Honorare dar, die es aber bei uns nicht gibt, da unser Kostenrahmen angelehnt an die aktuelle BVSK-Honorarbefragung (von Gerichten anerkannt) ist.

Nun denken Sie, was ist mit Bagatellschäden, da zahlt die Versicherung doch keinen Gutachter. Das stimmt so nicht. Erst einmal wissen Sie als Laie meist nicht, ob es ein Bagatellschaden ist und zweitens erstellen wir in dem Fall kein Gutachten, sondern ein Kurzgutachten mit Kostenkalkulation, ggf. auch nur eine Kostenkalkulation mit Bildern. Dann ist dann so, als ob Sie in eine Werkstatt gefahren wären. Der Vorteil für Sie: wir kommen zu Ihnen und können je nach Schadensausmaß entscheiden, was wir für Sie erstellen.

Die gegnerische Versicherung hat bereits einen Gutachter geschickt? Ist auch kein Problem. Solange Sie den nicht beauftragt haben, bleibt es Ihnen offen, selbst einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Auch hier übernimmt die Haftpflichtversicherung nach den gleichen Kriterien wie genannt unser Gutachterhonorar. Es ist auch unerheblich, ob das Gutachten bereits vorliegt.

Warum könnte der Kfz-Sachverständige der Versicherung für Sie nachteilig sein?
Weil der Sachverständige für die Haftpflichtversicherung arbeitet, von der Sie Ihren Schaden bezahlt haben möchten. Oftmals hat der Sachverständige gewisse Vorgaben bei der Schadensermittlung zu beachten, die meist zu Ihren Ungunsten sind. Ihr Anwalt wird Ihnen das genau erklären, was ich meine.

Oder lassen Sie Ihr Fahrzeug beim Verkauf vom späteren Käufer schätzen???

Beauftragen Sie daher den Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadenschätzung, denn dieser vertritt i.d.R. Ihre Interessen und erstellt ein objektives Gutachten.

Dieser Sachverständige könnte aus unserem Büro sein.

Kontaktieren Sie uns daher gleich unter 030-37 59 54 33

oder schicken Sie uns eine Email an info@sv-tiebel.de!

Bei späteren Streitigkeiten mit dem Unfallgegner oder der Haftpflichtversicherung sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Gerne nennen wir Ihnen einen Fachanwalt.